AGB

  1. Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden AGB sind für Lieferungen und Dienstleistungen der Gextex GmbH (nachfolgend Gextex genannt) gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt) werden wegbedungen.

 

  1. Angebotsgültigkeit

Angebote von Gextex sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausgabedatum gültig.

 

  1. Preis

Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestellung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt. Allfällige Preisänderungen aufgrund von Währungs- und Produkteschwankungen, Lieferverteuerung und/oder Technologiewandel in Druck und Stick sind jederzeit vorbehalten.

Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel, Transportgarantie, Serviceleistungen und Installationsgebühren) sind im Preis nicht enthalten und werden separat ausgewiesen und können zusätzlich verrechnet werden. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die auf dem Onlineshop https://www.shop.gextex.ch angegebenen Zahlungsmittel. Gextex kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Gextex hat das Recht, auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben. Gextex behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

4.2 Allgemein: Aufträge bis 200.- CHF sind direkt in bar, mit Karte oder Twint zu entrichten.

Privatkunden/Online Shop: Bei Telefon-, Shop- und Online-Shop-Aufträgen gilt 100% Vorauskasse.

Geschäftskunden/Online Shop: Bei Telefon-, Shop- und Online-Shop-Aufträgen gilt 50% Vorauskasse 5 Tage rein netto und 50% ab Abholbereitschaft oder Versanddatum 10 Tage rein netto.

Bei Teillieferungen gilt für die restlichen 50% der Gesamtbestellung ebenfalls eine Zahlungsbedingung ab Abholbereitschaft oder Versanddatum von 10 Tagen rein netto. Die ausstehende Ware wird als «Ausstehend» vermerkt und schnellstmöglich nachgeliefert.

4.3 Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung bei Gextex eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Waren mit dem Status "an Lager" bis zur Bestellungs-Auslösung nicht mehr sofort auslieferbar sind. Ist die Vorauszahlung nicht innert 5 Tagen bei Gextex eingetroffen, können Gextex bzw. der Dritthändler die Bestellung annullieren. Wird vereinbart, dass die bestellte Ware in einer Abholstelle von Gextex durch den Kunden abgeholt wird, so ist spätestens bei der Abholung der gesamte Kaufpreis inklusive Nebenkosten zu bezahlen.

 

  1. Zahlungen in Wir

Zahlungen in Wir sind nach vorheriger Absprache möglich.

 

  1. Lieferfristen / Lieferungen

Für Lieferfristen von Produkten können nur Richtangaben abgegeben werden, da die Händler- und Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Markt- und Transportsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

 

  1. Material

Es wird handelsübliches Textil- und Technikmaterial verwendet. Sonderwünsche bezüglich Material und Technik sind im Vertrag zu regeln.

 

  1. Termine

Kann der Lieferant die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist Gextex von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sie sich die angegebenen Termine einzuhalten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Waren, Werke und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gextex. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat Gextex das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten, und den bis dahin entstandenen Auftrags- und Bestellschaden in Rechnung zu stellen.

 

 

 

  1. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller seine Prüfpflicht, gilt die Lieferung und/oder Erstellung als vorbehaltlos akzeptiert. Sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen und verdeckte Mängel auf Erstellungen, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist und in Absprache mit dem Besteller.

 

  1. Rückgabe- und Umtauschrecht

Der Kunde hat kein generelles Rückgabe- und Umtauschrecht. Für einzelne Artikel besteht hingegen, unter Einhaltung der Rücknahmebedingungen, ein Rückgaberecht. Umtausch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme ist ausschliesslich bis 2 Wochen (14 Kalendertage) nach Abholbereitschaft, resp. Versand der Ware möglich. Massgebend ist das Datum der Zustellung bzw. Abholbereitschaft. Die Rücknahme muss in jedem Fall mit Gextex besprochen und bei Gextex beantragt werden.

 

  1. Eigentums- und Immaterialgüterrecht

Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Zeichnungen, Stickvorlagen und Logos bleibt bei Gextex.

 

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Nicht enthaltene Zusatzleistungen werden zu den, bei der Ausführung festgelegten Preisen, zusätzlich verrechnet.

 

  1. Haftung

Gextex haftet nur für Sachschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, dies sowohl gegenüber Gextex als auch gegenüber Dritthändlern. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Für vom Kunden (auswärts) geliefertes Material und Technik wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Leistungen Dritter

Gextex kann die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet Gextex für die Sorgfalt bei der Auswahl und der Ausführung der zugezogenen Arbeiten.

 

  1. Gewährleistungen

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.

 

  1. Datenschutz und Geheimhaltung

Gextex verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von Gextex erhält, streng vertraulich. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist Gextex berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

 

  1. Individualisierte Werbung

Gextex möchte Kunden mit aktivem Kundenkonto zugeschnittene Werbung zukommen lassen. Deshalb basiert diese auf der Analyse des bisherigen Einkaufs- und Kundenverhaltens und vermeidet unnötige Werbung. Für die Zusendung dieser individualisierten Werbung stehen Gextex verschiedene Optionen und Wege zur Verfügung wie beispielsweise, aber nicht ausschliesslich E-Mail, Postsendungen, Telefon, Text- oder Bildnachrichten (SMS, MMS). Mit der Erstellung des Kundenkontos bei Gextex gilt die individualisierte Werbung als genehmigt. Die Genehmigung kann jederzeit wieder durch den Kunden innerhalb seines Kundenkontos entzogen werden. Zudem enthält jedes individualisierte E-Mail oder jeder Newsletter einen Abmeldelink, wodurch die Genehmigung ebenfalls entzogen werden kann.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist am Sitz der Gextex GmbH. Gextex ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des «Wiener Kaufrechts, CISG» sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sind ausdrücklich wegbedungen.